BGH, Beschluss vom 2023-05-04 - I ZB 19/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.05.2023
- AktenzeichenI ZB 19/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Anhörungsrüge des Schuldners, also eine Beschwerde gegen einen vorherigen Beschluss, unzulässig ist, weil sie ohne einen zugelassenen Anwalt eingereicht wurde. Der Schuldner hatte gesagt, dass sein Recht auf Gehör verletzt wurde, aber das Verfahren erlaubt nur Anwälte, die beim Bundesgerichtshof zugelassen sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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