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BGH, Beschluss vom 2023-05-15 - VIa ZR 1317/22

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde einer Klägerin gegen eine frühere Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts abgewiesen wurde. Es wurde festgestellt, dass die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Beklagte sich in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befand, also in einem Irrtum über die Rechtslage, was zur Ablehnung der Klage führte.

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