BGH, Beschluss vom 2023-06-16 - I ZB 38/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum16.06.2023
- AktenzeichenI ZB 38/23
In diesem Beschluss vom Bundesgerichtshof wurde entschieden, dass die Beschwerde der Schuldnerin gegen einen vorherigen Beschluss des Oberlandesgerichts nicht zulässig ist. Das liegt daran, dass eine solche Beschwerde an den Bundesgerichtshof in diesem Fall nicht erlaubt ist.
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