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BGH, Beschluss vom 2023-06-16 - I ZB 38/23

In diesem Beschluss vom Bundesgerichtshof wurde entschieden, dass die Beschwerde der Schuldnerin gegen einen vorherigen Beschluss des Oberlandesgerichts nicht zulässig ist. Das liegt daran, dass eine solche Beschwerde an den Bundesgerichtshof in diesem Fall nicht erlaubt ist.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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