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BGH, Beschluss vom 2023-06-16 - I ZB 39/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rechtsbeschwerde einer Schuldnerin gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts München unzulässig ist. Das bedeutet, dass die Schuldnerin mit ihrer Anfrage nicht durchgekommen ist, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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