BGH, Beschluss vom 2023-06-16 - I ZB 39/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum16.06.2023
- AktenzeichenI ZB 39/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rechtsbeschwerde einer Schuldnerin gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts München unzulässig ist. Das bedeutet, dass die Schuldnerin mit ihrer Anfrage nicht durchgekommen ist, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren.
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