BGH, Urteil vom 2023-06-20 - XI ZR 116/22
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum20.06.2023
- AktenzeichenXI ZR 116/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beklagte (Schuldnerin) einem Kläger (Gläubiger) keine 'Negativzinsen' zahlen muss. Der Kläger hatte aufgrund eines Darlehens einen Anspruch auf Zinsen, der sich aus einer Zinsgleitklausel ergab.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - XI ZR 150/24
- Der Angewiesene hat einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB gegen den Zuwendungsempfänger, wenn eine wirksame Anw
- Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts - örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts in Kindergeldverfahren, in denen ein Sozialleistungsträger den Kindergeldanspruch geltend macht
- § 306 BGB kann nicht im Lichte von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbrauchervert
- BGH, Beschluss vom 2026-07-08 - VII ZR 165/24