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BGH, Beschluss vom 2023-06-26 - VI ZR 114/21

In diesem Gerichtsbeschluss wurde die Anhörungsrüge einer Klägerin zurückgewiesen. Das bedeutet, dass die Klägerin mit ihrem Anliegen, dass ihr rechtliches Gehör nicht ausreichend gewährt wurde, nicht erfolgreich war.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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