BGH, Urteil vom 2023-06-26 - VIa ZR 1141/22
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum26.06.2023
- AktenzeichenVIa ZR 1141/22
In diesem Urteil hat der BGH entschieden, dass eine Klausel in einem Darlehensvertrag, die die Abtretung von Ansprüchen an einen Darlehensgeber regelt, unwirksam ist. Der Kläger kann also seine Ansprüche gegen die Beklagte zurückverlangen, obwohl die Klausel dies einschränkt.
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