BGH, Urteil vom 2023-06-26 - VIa ZR 1619/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.06.2023
- AktenzeichenVIa ZR 1619/22
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs geht es darum, dass ein Kläger Schadensersatzansprüche gegen einen Darlehensgeber geltend machen wollte. Das Gericht entschied, dass eine Klausel in dem Darlehensvertrag, die diese Ansprüche abtrat, nicht gültig ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Erwirkt eine Partei ein ihr günstiges, noch nicht rechtskräftiges und vorläufig vollstreckbares Urteil und schließen die Parteien danach einen Prozess
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - IV ZB 30/25
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - RiZ (R) 12/25
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden