BGH, Beschluss vom 2023-07-04 - II ZR 53/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.07.2023
- AktenzeichenII ZR 53/22
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Beschwerde der Klägerin gegen eine frühere Entscheidung als unzulässig verworfen wird. Der Streitwert liegt bei bis zu 16.000 Euro, und die Klägerin hat nicht nachgewiesen, dass ihre Ansprüche die Grenze von 20.000 Euro überschreiten.
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