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BGH, Beschluss vom 2023-07-03 - VIa ZR 1216/22

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Kläger keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Autohersteller hat, weil er wusste, dass sein Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung hat. Der Kaufvertrag wurde trotzdem geschlossen, sodass kein Schadensereignis vorliegt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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