BGH, Beschluss vom 2024-03-26 - XIII ZB 69/21
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.03.2024
- AktenzeichenXIII ZB 69/21
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rechtsbeschwerde einer Vertrauensperson in einem Fall von Ausreisegewahrsam nicht zulässig ist. Der Betroffene, ein nigerianischer Staatsangehöriger, wurde nach Ablehnung seines Asylantrags abgeschoben, und die Vertrauensperson wollte die Haft anfechten.
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