BGH, Beschluss vom 2024-04-17 - V ZR 125/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.04.2024
- AktenzeichenV ZR 125/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge des Klägers unzulässig ist. Der Kläger hat nicht ausreichend darlegen können, dass seine Rechte im Verfahren verletzt wurden.
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