Compliance & Regulatory Monitor

Örtliche Zuständigkeit eines Amtsgerichts für weitere Bewährungsaufsicht

In diesem Urteil geht es um die Frage, welches Amtsgericht für die weiteren Entscheidungen zur Bewährungsaufsicht eines verurteilten Straftäters zuständig ist. Das Amtsgericht Neustadt am Rübenberge wurde als zuständig erklärt, nachdem der Verurteilte seinen Wohnsitz dorthin verlegt hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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