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BGH, Beschluss vom 2024-05-02 - I ZR 160/23

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) bedeutet, dass das Revisionsverfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem anderen Verfahren ausgesetzt wird. Das aktuelle Verfahren ist mit dem Aktenzeichen C-440/23 verbunden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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