BGH, Beschluss vom 2024-05-08 - IV AR (VZ) 3/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.05.2024
- AktenzeichenIV AR (VZ) 3/23
In diesem Beschluss wird entschieden, dass eine Aktionärin einer Aktiengesellschaft (AG) Einsicht in die Akten eines Gerichtsverfahrens erhält. Die Antragsteller, die gegen diese Einsicht vorgehen wollten, haben in dieser Angelegenheit vor Gericht verloren.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.