Compliance & Regulatory Monitor

BGH, Beschluss vom 2024-04-23 - VIa ZR 1132/22

In diesem Beschluss geht es um die Festsetzung des Gegenstandswerts für die Verfahrensgebühr des Anwalts der Klägerin in einem Revisionsverfahren. Der Wert wurde auf bis zu 35.000 € festgelegt, was bedeutet, dass sich die Gebühren des Anwalts nach diesem Betrag richten.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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