Betreuungsrechtliche Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung zur Gefahrenabwehr bei völliger Verwahrlosung und einhergehender Gesundheitsgefahr für den Betreuten
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum15.05.2024
- AktenzeichenXII ZB 98/24
In diesem Fall geht es um die Genehmigung einer Unterbringung einer 40-jährigen Frau, die an einer psychischen Erkrankung leidet. Ein Gericht hat entschieden, dass die Frau zur Gefahrenabwehr in einer geschützten Einrichtung untergebracht werden kann, weil sie sich selbst gesundheitlich schädigt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.