BGH, Beschluss vom 2024-05-22 - IV ZR 349/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum22.05.2024
- AktenzeichenIV ZR 349/22
Der Bundesgerichtshof hat beschlossen, den Wert der anwaltlichen Tätigkeit in einem speziellen Rechtsverfahren auf 50.660,05 Euro festzusetzen. Dieser Beschluss bezieht sich auf eine Nichtzulassungsbeschwerde, also ein Verfahren, in dem die Beklagte gegen eine vorherige Entscheidung des Gerichts vorgeht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.