Auslieferungssache: Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Anordnung von Telekommunikationsüberwachungs- und Aufenthaltsortermittlungsmaßnahmen
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.04.2024
- Aktenzeichen2 ARs 408/23
Es geht um eine Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts zur Anordnung von Überwachungsmaßnahmen in einem Auslieferungsverfahren. Die Beschwerde gegen diese Entscheidung wurde als unzulässig verworfen, weil solche Beschlüsse nicht angefochten werden können.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.