BGH, Beschluss vom 2024-06-10 - AnwZ (Brfg) 47/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.06.2024
- AktenzeichenAnwZ (Brfg) 47/23
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerden eines Klägers gegen einen vorherigen Beschluss unzulässig sind. Der Kläger hatte versucht, Berufung gegen eine Entscheidung des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs einzulegen, was ihm jedoch nicht gestattet wurde.
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