BGH, Beschluss vom 2024-07-18 - I ZB 61/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum18.07.2024
- AktenzeichenI ZB 61/23
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wird der Wert festgelegt, den der Anwalt der Gläubigerin für seine Arbeit in einem Rechtsbeschwerdeverfahren erhält. Der Gegenstandswert wurde auf 2.000 Euro festgesetzt, obwohl die ursprüngliche Forderung höher war.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.