BGH, Urteil vom 2024-06-18 - VIa ZR 1615/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum18.06.2024
- AktenzeichenVIa ZR 1615/22
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wird entschieden, dass das Berufungsgericht das Verhalten der Beklagten (einer Motorenherstellerin) nicht als sittenwidrig wertet und deshalb keine Schadensersatzansprüche bestehen. Die Klägerin kann keinen Anspruch aus den genannten Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geltend machen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.