BGH, Beschluss vom 2024-07-30 - VIa ZR 470/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.07.2024
- AktenzeichenVIa ZR 470/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge des Klägers, mit der er sich gegen einen vorherigen Beschluss des Gerichts wehrte, keinen Erfolg hat. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger nicht ausreichend nachgewiesen hat, warum seine Berufung zugelassen werden sollte.
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