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BGH, Beschluss vom 2024-07-30 - VIa ZR 770/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Anhörungsrüge eines Klägers zurückgewiesen. Der Kläger hatte sich darüber beschwert, dass sein Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt wurde.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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