BGH, Beschluss vom 2024-07-30 - VIa ZR 770/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.07.2024
- AktenzeichenVIa ZR 770/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Anhörungsrüge eines Klägers zurückgewiesen. Der Kläger hatte sich darüber beschwert, dass sein Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt wurde.
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