BGH, Beschluss vom 2024-12-17 - VIa ZR 134/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.12.2024
- AktenzeichenVIa ZR 134/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde eines Klägers, der eine Revision einlegen wollte, zurückgewiesen wird. Der Fall hatte keine grundsätzliche Bedeutung, und der Kläger konnte nicht ausreichend belegen, dass seine Argumente relevant sind.
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