Festsetzung des Streitwerts eines Patentnichtigkeitsverfahrens: Zu erwartende Umsätze mit einem bestimmten Arzneimittel als Grundlage; Streitwert eines Verletzungsverfahrens als maßgeblicher Anhaltspunkt für den Wert des Patents - Nichtigkeitsstreitwert V
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum23.01.2024
- AktenzeichenX ZR 161/23
In diesem Urteil geht es um die Festsetzung des Streitwerts in einem Patentnichtigkeitsverfahren. Das Gericht stellt klar, dass die erwarteten Umsätze eines bestimmten Medikaments nicht für die Höhe des Streitwerts herangezogen werden können, wenn dieses Medikament nicht nach der patentierten Formel hergestellt wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- 1. Einem Innenregress der nach außen haftenden öffentlich-rechtlichen Körperschaft gegen den gemäß § 13a Abs. 1 HmbPsychKG mit der Aufgabe des Vollzug
- Feststellung des natürlichen Willens und Beurteilung der Erforderlichkeit bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht
- BGH, Beschluss vom 2026-08-12 - XII ZB 210/26
- BGH, Beschluss vom 2026-08-11 - VIII ZR 92/26
- Adalimumab