Zuständigkeit für Entscheidung über Antrag auf Neufestsetzung einer Einzelstrafe
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum23.10.2024
- Aktenzeichen2 ARs 179/24
In diesem Urteil geht es um die Frage, welches Gericht zuständig ist, wenn jemand eine Strafe für einen Hausfriedensbruch neu festlegen möchte. Das Amtsgericht Mosbach ist zuständig, nicht die Strafvollstreckungskammer.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.