BGH, Urteil vom 2024-01-30 - VIa ZR 311/21
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.01.2024
- AktenzeichenVIa ZR 311/21
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Kläger Schadensersatzansprüche gegen einen Autobauer geltend machen kann, da das Auto eine unzulässige Abschalteinrichtung hat. Das Berufungsgericht hatte zuvor entschieden, dass es keinen Anspruch auf Schadensersatz gibt, was der BGH nun aufhebt und die Sache zurück an das Berufungsgericht schickt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl