Beherbergungsvertrag: Unmöglichkeit der geschuldeten Leistung aufgrund eines im Vertragszeitraum geltenden Beherbergungsverbots als Schutzmaßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie; Störung der Geschäftsgrundlage
- ArtUrteil
- BrancheGastro
- Datum24.01.2024
- AktenzeichenXII ZR 123/22
In diesem Urteil geht es darum, dass ein Hotel einem Gast kein Zimmer anbieten konnte, weil während seiner Buchung ein Beherbergungsverbot wegen COVID-19 galt. Der Gast wollte sein Geld zurück, weil die Leistung des Hotels unmöglich war.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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