Familiensache: Erkennbarkeit der Person des Beschwerdeführers bei Einlegung der Beschwerde in einem Verfahren auf Abänderung eines Vergleichs über Kindesunterhalt
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.01.2024
- AktenzeichenXII ZB 39/23
In diesem Urteil geht es darum, dass eine Person bei der Einlegung einer Beschwerde klar erkennbar sein muss. Das bedeutet, dass der Beschwerdeführer, der die rechtlichen Schritte einleitet, eindeutig angegeben werden muss.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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