Haftung des Wohnungseigentumsverwalters für im Zuge der Vornahme von Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum pflichtwidrig an den Werkunternehmer gezahlte Abschläge: Überwachungspflichten wie ein Bauherr; Schadensermittlung; Möglichkeit der Nacherfüllung durch den Werkunternehmer; Umfang der Schadensersatzpflicht
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum26.01.2024
- AktenzeichenV ZR 162/22
Das Urteil behandelt die Verantwortung eines Verwalters von Wohnungseigentum, wenn er Abschlagszahlungen an einen Handwerker macht, ohne die geleisteten Arbeiten richtig zu überprüfen. Wenn die Arbeiten nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurden, kann der Verwalter haftbar gemacht werden, es sei denn, die Fehler können nachgebessert werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- BGH, Beschluss vom 2026-07-29 - V ZR 205/25
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - VII ZR 128/25
- In Beschwerdeverfahren über den Antrag eines Bietinteressenten auf Akteneinsicht in die Zwangsversteigerungsakte gemäß § 42 ZVG beträgt der Wert des G
- 1. Ein Absenkungsbeschluss nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG kann Gegenstand einer Beschlussmängelklage sein. 2. Die gerichtliche Ungültigerklärung eines Ab
- 1. Eine der Gestattung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums entgegenstehende Beeinträchtigung liegt vor, wenn sich ein Wohnung