Amtstätigkeit des Notars: Gewährung von Einsicht in die Nebenakte nach Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.01.2024
- AktenzeichenV ZB 63/22
In diesem Fall geht es darum, dass ein Notar Einsicht in seine Unterlagen, die Nebenakte, gewähren kann, wenn er von der Pflicht zur Verschwiegenheit befreit wurde. Ob jemand Einsicht erhält, hängt von den Umständen ab und ist vom Notar nach seinem Ermessen zu entscheiden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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