Publizität des Handelsregisters: Berufung eines Dritten auf die fehlende Eintragung einer eintragungspflichtigen Tatsache; Missbrauch der Vertretungsmacht in einer GmbH
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.01.2024
- AktenzeichenII ZR 220/22
In diesem Fall ging es um einen Kaufvertrag, bei dem die Vertretungsmacht des Geschäftsführers unklar war. Der Geschäftsführer war von seiner Position abberufen worden, aber die Klägerin konnte sich nicht darauf berufen, dass der Vertrag daher ungültig sei, weil die Beklagte nicht bösgläubig war und an die Eintragung im Handelsregister glauben durfte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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