BGH, Beschluss vom 2025-12-02 - VIII ZR 114/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum02.12.2025
- AktenzeichenVIII ZR 114/25
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge des Beklagten gegen einen vorherigen Beschluss unzulässig war. Er hat die Rüge verworfen, weil sie nicht fristgerecht eingereicht wurde und die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt waren.
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