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Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Berufung des Geschädigten auf das sog. Werkstattrisiko bei unbezahlter Werkstattrechnung; Werkstattrisiko des Zessionars

In diesem Urteil wird entschieden, dass auch wenn die Werkstattrechnung nicht bezahlt wurde, der Geschädigte (also jemand, dessen Auto beschädigt wurde) Reparaturkosten verlangen kann. Er kann die Ansprüche gegen die Werkstatt an den Schädiger (den Verursacher des Unfalls) abtreten.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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