Rückgewähr von Einfuhrumsatzsteuerzahlungen nach Insolvenzanfechtung: Sachhaftung an einfuhrabgabenpflichtiger Ware als kongruente Sicherung; Leiter einer Behörde als für die Wissenszurechnung geeigneter Kenntnisträger; Wissensvermittlung durch mediale Berichterstattung; Verletzung von Beobachtungs- und Erkundigungspflichten
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum08.02.2024
- AktenzeichenIX ZR 107/22
In diesem Urteil geht es darum, ob jemand, der Einfuhrumsatzsteuer gezahlt hat, das Geld zurückfordern kann, nachdem eine Insolvenz angefochten wurde. Ein wichtiger Punkt ist, ob die Behörde über die Insolvenz Bescheid wusste, was Einfluss auf die Rückforderung hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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