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BGH, Urteil vom 2024-02-27 - VIa ZR 194/23

Das Urteil des Bundesgerichtshofs befasst sich mit einem Kläger, der deliktische Ansprüche, also Ansprüche wegen unerlaubter Handlungen, gegen die Beklagte geltend machen möchte. Der vorherige Gerichtsbeschluss wurde aufgehoben, weil der Kläger möglicherweise nicht richtig von einer Abtretungsklausel betroffen ist, die besagt, dass er keine Ansprüche selbst geltend machen kann.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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