Beginn der Verjährung mit Fälligkeit des jeweiligen Anspruchs
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum15.03.2024
- AktenzeichenV ZR 224/22
In diesem Urteil geht es darum, wann die Verjährungsfrist für Ansprüche aus einem Vertrag beginnt. Wenn ein Käufer auf Eigentum an einem Grundstück wartet, beginnt die Frist nicht mit dem Vertragsschluss, sondern erst, wenn er das Eigentum tatsächlich anfordern kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.