BGH, Beschluss vom 2026-01-13 - XIII ZB 1/26
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum13.01.2026
- AktenzeichenXIII ZB 1/26
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine im Vorfeld angeordnete Abschiebehaft nicht um mehr als drei Tage verkürzt werden darf. Dies betrifft die Vorbereitungen für eine Abschiebung, die bis zu einem bestimmten Datum abgeschlossen sein müssen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.