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Erhaltungssatzung bzw. -verordnung: Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum trotz vorläufiger Untersagung

In diesem Urteil geht es um die Frage, ob Grundstückseigentümer trotz einer vorläufigen Untersagung Eigentum an Wohnungen oder Teileigentum bilden können. Das Gericht hat entschieden, dass solche Teilungen in der Regel unwirksam sind, wenn eine Erhaltungssatzung in Kraft tritt und die Untersagung vorher bestand.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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