Schadensersatzanspruch eines Kapitalanlegers gegen einen Anlagevermittler wegen Auskunftspflichtverletzung - Anlagevermittler, Plausibilitätsprüfung, Pflicht zur Einsichtnahme in Jahresabschlüsse, eingeschränkter Bestätigungsvermerk, einseitig gebliebene (Teil-)Erledigungserklärung in der Revisionsinstanz in Bezug auf ein auf Freistellung gerichtetes Feststellungsbegehren
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum21.03.2024
- AktenzeichenIII ZR 70/23
In diesem Urteil steht, dass ein Anlagevermittler gegen seine Informationspflichten verstößt, wenn er nicht auf wichtige Hinweise in den Jahresabschlüssen von Unternehmen hinweist. Der Anleger hatte Investments getätigt, ohne über deren Risiken informiert zu werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.