Eigenbedarfskündigung für beabsichtigte "Mischnutzung" zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt sowie für eigene Wohnzwecke
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum10.04.2024
- AktenzeichenVIII ZR 286/22
In diesem Urteil geht es um die Kündigung eines Mietverhältnisses durch einen Vermieter, der die Wohnung sowohl selbst wohnen als auch beruflich nutzen möchte. Das Gericht hat entschieden, dass dies in bestimmten Fällen zulässig ist, wenn der Vermieter ein wichtiger Nachteil droht, wenn er nicht einziehen kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.