Compliance & Regulatory Monitor

Auslegung eines Verjährungseinredeverzichts eines vom Insolvenzverwalter in Anspruch genommenen Geschäftsführers

Es geht um die Auslegung eines Verzichts auf die Einrede der Verjährung durch einen Geschäftsführer, der in einem Insolvenzverfahren verklagt wurde. Das Gericht hat entschieden, dass der Verzicht des Geschäftsführers auch für die Klage der Klägerin (die Nachfolgerin des Insolvenzverwalters) gilt und nicht nur für den Insolvenzverwalter selbst.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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