Anspruch kirchlicher Einrichtungen auf Akteneinsicht in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.12.2025
- Aktenzeichen5 ARs 13/24
Das Gericht hat entschieden, dass ein Bischöfliches Ordinariat keinen Anspruch auf Einsicht in die Ermittlungsakten einer Staatsanwaltschaft hat. Die Ermittlungen betrafen einen Priester, der wegen schwerer Vorwürfe, darunter Vergewaltigung und Kinderpornografie, untersucht wurde.
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