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BGH, Beschluss vom 2025-12-18 - I ZR 182/22

In diesem Gerichtsbeschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Antrag, den Tatbestand eines Urteils zu berichtigen, in diesem Fall unzulässig ist. Der Grund ist, dass die verkürzte Darstellung der Parteien keine rechtliche Beweiskraft hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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