Vergemeinschaftung von Mängelrechten gegen Bauträger durch Gesamtgemeinschaft
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum23.02.2024
- AktenzeichenV ZR 132/23
In diesem Urteil geht es darum, dass bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft nur die gesamte Gemeinschaft über Mängel am Gemeinschaftseigentum entscheiden und klagen kann, auch wenn einige Mängel nur eine bestimmte Untergemeinschaft betreffen. 2.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.