Vergütung eines Berufsbetreuers mit Aufgabenbereich Wohnungsangelegenheiten
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum10.04.2024
- AktenzeichenXII ZB 559/23
In diesem Urteil geht es um die Vergütung eines Berufsbetreuers, der für die Wohnungsangelegenheiten einer Person zuständig ist. Der Betreuer hat Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung, wenn er sich um eine Mietwohnung kümmert, die die Betroffene vorher bewohnt hat, auch nachdem sie in ein Pflegeheim umgezogen ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.