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BGH, Beschluss vom 2026-01-14 - VIII ZB 73/24

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Erinnerung des Beklagten gegen die Kostenrechnung des Gerichts abgelehnt wurde. Der Beklagte hatte Kosten in Höhe von 66 Euro zu zahlen, die aufgrund seiner unzulässigen Rechtsmittel entstanden sind.

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