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BGH, Urteil vom 2024-05-02 - III ZR 259/20

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Autohersteller nicht für Schäden haftet, wenn ein Fahrzeug mit einer bestimmten Software verkauft wurde, die die Abgaswerte auf dem Prüfstand und im normalen Betrieb gleich behandelt. Es wurde festgestellt, dass die Klägerin keine ausreichenden Beweise für eine sittenwidrige Schädigung vorlegen konnte.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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