Beschwerde in einer Familienstreitsache: Erlass der Beschwerdeentscheidung durch Übergabe an die Geschäftsstelle bei Absehen von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung; Mehrbedarf eines Kindes für die Vergangenheit
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.04.2024
- AktenzeichenXII ZB 282/23
In diesem Urteil geht es um rückständigen Unterhalt für ein Kind. Ein Beschwerdegericht hat entschieden, dass Unterhaltsansprüche auch rückwirkend geltend gemacht werden können, wenn der Unterhaltspflichtige bereits um Informationen zur Höhe des Unterhalts gebeten wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.